Zuwendungs­möglichkeiten

So helfen Sie!

Ihre Spende trägt dazu bei, die Voraussetzungen für eine Genesung oder für ein Leben mit der Krebskrankheit zu verbessern. Allzu oft lassen die finanziellen Mittel der Betroffenen eine bestmögliche therapeutische Begleitung nicht zu. Weder die Begleiterscheinungen medizinisch notwendiger Standardtherapien noch die psychischen und sozialen Belastungen der Kranken und ihrer Kinder können gemildert werden.

 

Wohin die Spende geht

Zweck der Stiftung sind insbesondere

  • Bereitstellung von finanziellen Mitteln für bedürftige krebskranke Eltern und deren Kinder zur Optimierung der Behandlung und der Lebensqualität
  • Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Krebsvorbeugung und Krebstherapie“

 

Maßnahmen zur Erreichung des Stiftungszweckes

  • Öffentlichkeitsarbeit, um über Krebsrisiken und deren Minimierung aufzuklären,
  • Anregung zu Verhaltensänderungen, um Krebserkrankungen vorzubeugen,
  • Individuelle Beratung von Krebserkrankten bezüglich medikamentöser, sportlicher, psychosozialer und ernährungsmedizinischer Maßnahmen zur Minderung von Nebenwirkungen der Krebsstandardtherapien,
  • Erhalt kultureller, sportlicher und sozialer Aktivitäten,
  • Bereitstellung von Hilfen für den Alltag, z.B. Haushaltshilfe, Mobilitätserhalt, Kinderbetreuung, Förderunterricht

 

Bitte helfen Sie durch Ihre Spende!

Jolly Beuth Stiftung

Spendenkonto:

Stadtsparkasse Düsseldorf

Konto Nr. 1006 745 333

BLZ: 300 501 10

IBAN: DE18 3005 0110 1006 7453 33

BIC: DUSSDEDDXXX

 

Die Jolly Beuth Stiftung ist gemeinnützig nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt. Sie ist berechtigt, Zuwendungsbestätigungen gemäß § 10b EStG über Geld- und Sachzuwendungen auszustellen.

 

Bei Spenden über € 200,00 erhalten Sie unaufgefordert eine Spendenbescheinigung. Dafür geben Sie bitte auf Ihrem Überweisungsträger Ihre vollständige Postanschrift an.

 

Bei Spenden unter € 200,00 erkennt das Finanzamt in der Regel eine Kopie Ihres Kontoauszuges als Spendenbeleg an.

 

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung!

 

Zuwendungsmöglichkeiten

Alle Zuwendungen sind steuerlich abzugsfähig. Bitte vermerken Sie, ob Ihre Zuwendung Spende oder Zustiftung sein soll!

Spenden unterstützen die zeitnahe Realisation der Stiftungsziele.

Zustiftungen stocken das Stiftungsvermögen auf zum Erhalt der langfristigen Leistungsfähigkeit.

Sachmittel-Zuwendungen
Einnahmen aus dem Verkauf von Sachspenden kommen unmittelbar den durch die Stiftung geförderten Projekten zugute.

Dauerauftrag oder Einziehungsauftrag
Wenn Sie monatlich etwas für uns tun möchten, helfen Sie mit einem Dauerauftrag oder Einziehungsauftrag! Entsprechende Formulare schicken wir gerne zu.

Gutes tun über den Tod hinaus
können Sie mit einem Legat oder Testament: Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.

Wie können Firmen unterstützen?
Sie möchten unsere Projekte unterstützen und damit die humanitäre Verantwortung Ihres Unternehmens zeigen? Wir bedanken uns gerne mit Logopräsenz – und damit mit Werbewirkung!

Empfinden Sie Incentives und Geschenke eigentlich als Verschwendung? Dann denken Sie an Alternativen. Zum Beispiel an eine Widmung dieses Budgets zugunsten der Jolly Beuth Stiftung. Ihre Kunden sind bestimmt einverstanden!

Wie wäre es mit Image durch kompetente Maßnahmen? Auf Wunsch trägt ein Stiftungsprojekt der Jolly Beuth Stiftung den Namen Ihres Unternehmens!